Sicher sehen wir uns wieder

NRW Gewinnspiel

Das Gewinnspiel ist beendet!
Wir danken allen Teilnehmenden für das Interesse und die zahlreichen E-Mails.

Die glücklichen Gewinner eines Aufenthaltes für zwei Personen
in einem Hotel der „Sterne im Sauerland“ nach Wahl sind:

Rudolf & Gabriele H. aus Wesel

Herzlichen Glückwunsch!
Der Gutschein ist per Post auf dem Weg zu den Gewinnern.

GEWINNSPIEL 


Mit etwas Glück gewinnen Sie einen Aufenthalt* für zwei Personen
in einem Hotel der „Sterne im Sauerland“ nach Wahl

• Drei Übernachtungen im Doppelzimmer inkl.
• reichhaltigem Frühstück und
• kulinarischem Abend-Menü oder -Buffet
• Nutzung des Freizeit- und SPA-Bereichs sowie
• Bademantel und -tücher für den Aufenthalt, Badeslipper

*Einlösbar zwischen Sonntag und Freitag außerhalb von Feiertagen

Für die Teilnahme am Gewinnspiel senden Sie einfach eine E-Mail mit dem Betreff „NRW Gewinnspiel“.

Ihre Einverständniserklärung für die Teilnahme:
Mit dem Versand der E-Mail an gewinnspiel@die-sterne-im-sauerland.de
stimmen Sie den unten auf dieser Seite aufgeführten Teilnahmebedingen zu.

Viel Glück wünschen Ihnen

Die Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel von Tourismus NRW und „Die Sterne im Sauerland“ ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

Die Dauer des Gewinnspiels ist von 15.08.2021 bis 28.08.2021.

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Versenden einer E-Mail mit dem Betreff „NRW Gewinnspiel“ an gewinnspiel@die-sterne-im-sauerland.de notwendig. Alle Teilnehmenden erhalten eine Eingangsbestätigung. Die Teilnahme ist nur für die Dauer des Gewinnspiels möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt und die Adressen ohne weitere Mitteilung gelöscht.

Pro Person nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die Teilnehmende bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden der „Sterne im Sauerland“ beschränkt und unabhängig von einer Hotelbuchung. Sollte ein Teilnehmender in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen sowie Mitarbeitende der „Sterne im Sauerland“ und vom Tourismus NRW inklusive ihrer Familienmitglieder. Zudem behalten sich die Gewinnspielanbieter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,

(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,

(c) bei unlauterem Handeln oder

(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des Gewinnenden erfolgt nach Teilnahmeschluss unter allen Teilnehmenden im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmenden in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Der Gewinnende der Verlosung wird zeitnah per Mail informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinnenden oder an die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Gewinnenden. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Die Kosten für den Versand des Gewinns übernehmen „Die Sterne im Sauerland“. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinnenden. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinnende selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinnende nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels

„Die Sterne im Sauerland“ sowie Tourismus NRW behalten sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmende versichert, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Daten werden 3 Wochen nach der Gewinnauslosung unwiderruflich gelöscht. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des

Teilnehmenden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinnende mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens und Wohnorts in den vom Tourismus NRW und den „Sternen im Sauerland“ genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinnerenden auf den Webseiten und den Social Media Plattformen mit ein.

Der/Die Teilnehmende kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Gewinnspiel angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmenden umgehend gelöscht.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an „Die Sterne im Sauerland“ zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Landingpage. Dieses Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.